Tarifvertrag zur Betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung für ärztliches Praxispersonal - GesundheitsRente |
Die AAA (Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen / medizinischen Fachangestellten) und der Verband Medizinischer Fachberufe haben einen neuen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und zur Entgeltumwandlung für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen mit Wirkung ab dem 01.04.2016 vereinbart (siehe hier). Information: Nach § 16 der Tarifverträge besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Mitarbeiter/-innen über die Regelungen zu informieren ! |
Übersicht über die Höhe des Arbeitgeberbeitrages zur Betriebsrente bzw. GesundheitsRente |
Beschäftigt als: |
Auszubildende* | Vollzeitangestellte** | Teilzeitangestellte*** |
zusätzlich zu vermögens- wirksamen Leistungen |
35 Euro | 40 Euro | 25 Euro |
anstelle der vermögens- wirksamen Leistungen |
53 Euro | 76 Euro | 43 Euro |
* | nach Ablauf der Probezeit |
** | und Teilzeitbeschäftigte mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von mehr als 18 Std./Woche |
*** | mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von weniger als 18 Std./Woche |
Wichtig: Seit dem 01.01.2015 wird keine VL-Leistung mehr gezahlt. Diese ist Teil der Betrieblichen Altersversorgung. Entsprechend gelten die dargestellten Arbeitgeberbeiträge "zusätzlich zu vermögenswirksamen Leistungen" nur für bereits bestehende Verträge vor dem 31.12.2014. |
Für Entgeltumwandlungen der Mitarbeiter sieht dieser Tarifvertrag weiterhin einen Arbeitgeberzuschuss von 20 %, mindestens 10 Euro monatlich vor. |
Im Rahmen der Entgeltumwandlung können laufendes Gehalt, Weihnachtsgeld und Sonderzahlungen in bAV-Beiträge umgewandelt werden. |