Tarifvertrag zur Betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung
für ärztliches Praxispersonal - GesundheitsRente

Die AAA (Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen / medizinischen Fachangestellten) und der Verband Medizinischer Fachberufe haben einen neuen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und zur Entgeltumwandlung für Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen mit Wirkung ab dem 01.04.2016 vereinbart (siehe hier).

Information: Nach § 16 der Tarifverträge besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Mitarbeiter/-innen über die Regelungen zu informieren !

Dieser Tarifvertrag sieht vor, dass Praxisangestellte von ihren Arbeitgebern künftig 10 Euro (Vollzeitangestellte) und 5 Euro (Teilzeitangestellte, Auszubildende) mehr monatlichen Arbeitgeberbeitrag zur bAV erhalten.
Die Höhe dieses Arbeitgeberbeitrages richtet sich nach Art und Umfang des Beschäftigungsverhältnisses und danach, ob die Mitarbeiterin einen Arbeitgeberbeitrag zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen (VL), oder einen (höheren) Arbeitgeberbeitrag anstelle der VL wählt. Die Höhe der neuen monatlichen Beträge finden Sie in der folgenden Übersicht:




Übersicht über die Höhe des Arbeitgeberbeitrages zur Betriebsrente bzw. GesundheitsRente


Beschäftigt als:
Auszubildende* Vollzeitangestellte** Teilzeitangestellte***

zusätzlich zu vermögens-
wirksamen Leistungen
35 Euro 40 Euro 25 Euro

anstelle der vermögens-
wirksamen Leistungen
53 Euro 76 Euro 43 Euro

* nach Ablauf der Probezeit
**
und Teilzeitbeschäftigte mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von mehr als 18 Std./Woche
***
mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von weniger als 18 Std./Woche



Wichtig: Seit dem 01.01.2015 wird keine VL-Leistung mehr gezahlt. Diese ist Teil der Betrieblichen Altersversorgung. Entsprechend gelten die dargestellten Arbeitgeberbeiträge "zusätzlich zu vermögenswirksamen Leistungen" nur für bereits bestehende Verträge vor dem 31.12.2014.

Für Entgeltumwandlungen der Mitarbeiter sieht dieser Tarifvertrag weiterhin einen Arbeitgeberzuschuss von 20 %, mindestens 10 Euro monatlich vor.

Im Rahmen der Entgeltumwandlung können laufendes Gehalt, Weihnachtsgeld und Sonderzahlungen in bAV-Beiträge umgewandelt werden.